Sicherheit & Transparenz
Beförderungsbedingungen
Verantwortung des Luftfahrtunternehmens
Transport
Besondere Passagierkategorien:
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I. Schwangere Passagiere
- Bis zur 28. Schwangerschaftswoche; Es sind keine Einschränkungen oder ärztliche Atteste erforderlich
- Zwischen der 29. und 35. Schwangerschaftswoche; Sie benötigen ein ärztliches Attest Ihres Arztes über Ihren Gesundheitszustand und Ihre Flugfähigkeit. Das Zertifikat sollte dem Beförder übergeben werden.
- Mehr als 36 Schwangerschaftswochen; In diesem Fall können schwangere Passagiere nicht mit dem Flugzeug reisen.
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II. Unbegleitete Kinder
Kinder zwischen 5 und 12 Jahren können ohne Begleitung reisen, sofern ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten sowohl am Abflug- als auch am Ankunftsflughafen anwesend sind und der Beförderer vor Ausstellung des Tickets informiert wurde und die Verfügbarkeit des speziellen Begleitservice für diesen Flug bestätigt wurde. Die Erziehungsberechtigten, die den unbegleiteten Minderjährigen übergeben und empfangen, müssen ihre Ausweise vorzeigen, während der minderjährige Passagier ein amtliches Dokument (Gesundheitsheft, Personalausweis, Geburtsurkunde) mitbringen sollte, auf dem ein Foto von ihm/ihr abgestempelt sein sollte von einer zuständigen Stelle und in der seine persönlichen Daten vollständig festgehalten werden. Für diesen Service wird pro Strecke ein gesonderter Aufpreis erhoben. Die Übergabe des unbegleiteten Kindes erfolgt am Zielflughafen durch Prüfung des Kinderausweises und der Unterschrift des Elternteils oder Erziehungsberechtigten, der das Kind in Empfang nimmt.
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III. Menschen mit besonderen Bedürfnissen
Um Ihnen unsere Dienstleistungen anbieten zu können, setzen Sie sich bitte vor Ausstellung Ihres Tickets und mindestens 48 Stunden vor Abflug des von Ihnen gewählten Fluges mit unserem Unternehmen in Verbindung.
Reisedokumente:
- Ihren Personalausweis oder einen gültigen Reisepass.
- Gesundheits- oder Geburtsurkunden, wenn Sie mit Babys oder Kindern reisen. Für Kinder über sechs (6) Jahren ein öffentlicher Ausweis mit Foto des Kindes (Geburtsurkunde, Gesundheitsheft usw.).
- Ein ausgefülltes Formular / Angaben bei allein reisenden Kindern.
- Ärztliche Atteste bei gesundheitlichen Problemen, die Sie uns mitteilen sollten.
- Tiergesundheitsheft, wenn Sie ein Haustier mitnehmen möchten, sowie eine Erklärung / Bescheinigung, dass Sie der Besitzer des Tieres sind.
- Ein Waffenschein für die Beföderung von Polizisten oder legal bewaffneten Personen.
Nützliche Links
